Sicherheit & Qualität

In Deutschland sind humane Zell- und Gewebetransplantate humanen Ursprungs als Arzneimittel reguliert und/oder genehmigungs-pflichtig. Das bedeutet, dass die Herstellung, die biologische Sicherheit und die klinische Anwendung der Überwachung durch deutsche Behörden unterliegen. In den Reinräumen des DIZG werden die behördlichen Vorgaben eingehalten.  

DIZG-Transplantate gemäß GMP/GFP

Seit der Gründung wurden rund 850.000 Transplantate infektionsfrei abgegeben.

Jährlich profitieren Patienten* mit schweren Verletzungen von den rund 230 unterschiedlichen Transplantatformen. In diesem Zeitraum sind keine Vorfälle bekannt geworden, bei denen eines der Transplantate als Ursache für eine mikrobiologische oder virale Infektion bestätigt wurde. Es ist zudem über keine Abstoßung von DIZG-Transplantaten berichtet worden. Diese beachtliche Historie unterstreicht die Zuverlässigkeit des DIZG-Herstellungsverfahrens und belegt eindrucksvoll die Sicherheit unserer Transplantate.

DIZG-Transplantate werden in Reinräumen gemäß GMP (Good Manufacturing Practice) bzw. GFP (Gute Fachliche Praxis) mittels eines validierten Prozesses sterilisiert und anschließend ebenfalls gemäß den Anforderungen konserviert sowie verpackt.

Das DIZG verfügt über elf Arzneimittelzulassungen und zwei Genehmigungen für humane Gewebetransplantate.

Das System zur Gewährleistung der biologischen Sicherheit der Gewebetransplantate des DIZG besteht aus:

  • umfangreichen Kriterien zur Spenderauswahl
  • einem umfassenden serologischen Spenderscreening, das Virus-Genom-Untersuchungen einschließt
  • einer Bioburden-Analyse des gespendeten Gewebes nach der Präparation bzw. vor der Sterilisation
  • der Anwendung eines validierten Verfahrens zur Entfernung/Inaktivierung von Viren, Bakterien und Pilzen
  • In-Prozess- und Endkontrollen am Transplantat
SEROLOGISCHES SCREENING IM DETAIL
Erforderliches Spenderscreening nach EU-Richtlinie 17/2006/EC: Zusätzliche Tests:
HBsAg HIV-NAT
Anti-HIV 1,2HBV-NAT
Anti-HBc Anti-HAV
Anti-HCV Anti-HTLV I/II
TPHA HCV-NAT

Die Anwendung der Transplantate des DIZG ist gemäß Transplantationsgesetz (TPG) dokumentationspflichtig. Dafür sind jeder Packung Etiketten für die Patientenakte beigefügt.

Alle Abmessungen sind Zirka- oder Mindestangaben und unterliegen einer präparations- und gewebebedingten Streuung. Erklärungen und Hinweise zur Applikation der Transplantate sind den jeder Verpackung beigefügten Gebrauchs- und Fachinformationen zu entnehmen.

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