Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um unsere autologen Zellkulturen an, der bereits weit vor der Transplantation beginnt. Darüber hinaus stehen wir Verbrennungskliniken bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen zur Seite.
Seit der Inkraftsetzung des Gewebegesetzes ist die Entnahme von Biopsaten zur Herstellung von Zelltransplantaten gemäß § 20b Abs. 1 oder Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Jede Klinik muss für die Entnahme und Bereitstellung von Biopsaten zur Kultivierung autologer Zellen eine eigene Erlaubnis nach § 20b Abs. 1 AMG oder eine Erlaubnis durch vertragliche Bindung mit einem Hersteller wie dem DIZG gemäß § 20b Abs. 2 AMG erlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon unter:
+49 (0)30 6576 3070 oder
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Seit der Gründung wurden rund 850.000 Transplantate infektionsfrei abgegeben.
Seit der Gründung wurden rund 868.000 Transplantate infektionsfrei abgegeben.