Was geschieht mit den entnommenen Geweben?
Zugelassene Gewebebanken (z. B. das DIZG Deutsches Institut für Zell- und Gewebeersatz als gemeinnützige Organisation und die Gewebebank des Universitätsklinikums der Charité in Berlin) stellen nach Aufarbeitung und Sterilisation der Gewebe beispielsweise Knochen- und andere Gewebetransplantate auf Basis hoher Sicherheitsstandards (Deutsches Arzneimittelgesetz, Deutsches Transplantationsgesetz) her. Die Transplantate werden ohne Gewinninteressen an Kliniken und Arztpraxen abgegeben, lediglich die Kosten für Entnahme und Aufbereitung müssen gedeckt werden.
Wie geht die Entnahme konkret vor sich und wie sieht der Verstorbene danach aus?
Die Gewebeentnahme erfolgt grundsätzlich auf der Basis höchster ethischer Anforderungen. Im Rahmen der standardisierten und qualitätskontrollierten Abläufe der postmortalen Gewebespende werden die Hornhäute der Augen, die langen Knochen der Beine und/oder der Arme, Teile von Sehnen und gelegentlich auch andere Gewebe, z. B. Haut entnommen. Danach wird eine sorgfältige und gewissenhafte Rekonstruktion des Körpers durchgeführt, die Knochen z. B. werden durch Prothesen ersetzt. Entstellende äußere Veränderungen des Verstorbenen sind also nicht zu befürchten.