Gesetzesgrundlage
Das gesamte Verfahren ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Am 1.8.2007 ist das Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) in Kraft getreten. Damit wurde eine schon seit längerer Zeit gültige EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Alle an der Gewebespende beteiligten Institutionen in Deutschland handeln strikt auf dieser Basis und werden durch Bundes- und Landesbehörden kontrolliert.