Bestellung autologer Zellkulturen

Vor der Keratinozyten-Order sind zwei wesentliche Fragen zu klären:

1. Ist die Zellkultur-Therapie beim Patienten* indiziert?

Falls unklar ist, ob eine Zellkultur-Therapie beim Patienten indiziert ist, unterstützt Sie das DIZG gerne beratend. Erstanfragen senden Sie bitte per E-Mail an Zellkultur@DIZG.de.

Unser Portfolio finden Sie hier.

2. Ist eine Erlaubnis für Biopsatentnahmen gemäß § 20b Abs. 1 oder Abs. 2 AMG vorhanden?

Jede Klinik muss für die Entnahme und Bereitstellung von Biopsaten zur Kultivierung autologer Zellen eine eigene Erlaubnis nach § 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) oder eine Erlaubnis durch vertragliche Bindung mit einem Hersteller wie dem DIZG gemäß § 20b Abs. 2 AMG erlangen. Hierfür steht Ihnen unsere regulatorische Abteilung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an RA-QA@DIZG.DE.

Bestellung

Order autologer Zellkulturen

Achtung: Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung in Deutschland verpflichtend. Es gibt jedoch eine Übergangszeit bis zum 31.12.2026.

Benötigen Sie autologe Keratinozyten für einen schwerbrandverletzten Patienten?

Das DIZG bietet Ihnen auf das Zellwachstum abgestimmte, individuell koordinierte Transplantationszeitpunkte sowie ein Entnahmekit für die erforderliche Biopsie. Das Kit enthält:

  • Transportröhrchen (1 Biopsat pro Röhrchen),
  • ein Set zur Entnahme von Blut für serologische Untersuchungen sowie
  • wichtige begleitende Dokumente.

Anforderung des DIZG-Entnahmekits

Bei Interesse an einer Bestellung unseres Entnahmekits kontaktieren Sie uns bitte schriftlich:

E-Mail AN
 zellkultur@dizg.de

Fax an +49 (0)30 6576 3061

Alternativ per Telefon:

+49 (0)30 6576 3070

+49 (0)30 577 07 80 60

Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Bestellungen verbindlich bearbeitet werden.