Die beim DIZG eingehenden Gewebespenden können von Lebenden Menschen stammen oder postmortal, also nach dem Tod, entnommen werden. Gemäß § 3 und § 4 des Transplantationsgesetz ist die Entnahme, wie bei der Organentnahme, nur mit der Einwilligung des Spenders* oder der Angehörigen im Sinne des Verstorbenen zulässig.
Anders als bei der Organspende werden Gewebespenden nicht unmittelbar nach der Entnahme auf den oder die Empfänger übertragen, sondern zunächst in einer Gewebebank, wie dem gemeinnützigen DIZG, zu einem humanen Transplantat verarbeitet.
Ein humanes Gewebetransplantat, im internationalen Sprachgebrauch auch Allograft genannt, ist Knochen- oder Weichgewebe, das von einem Spender stammt und einem Patienten transplantiert wird. Durch die Verwendung von Transplantaten wird die Entnahme von eigenem Gewebe vermieden, die sonst zur Behandlung erforderlich wäre und den Patienten zusätzlich belasten könnte.
Der Bedarf an Gewebetransplantaten ist hoch. Sie finden Anwendung in folgenden medizinischen Fachgebieten:
Die Gewebespende unterstützt damit unmittelbar eine schnelle Regeneration und kann entscheidend zu einer verbesserten Lebensqualität der Transplantatempfänger beitragen.
Um Risiken durch eventuell vorhandene Krankheitserreger wie Viren und Bakterien ausschließen zu können, wird jeder potenzielle Spender gründlich auf seine Eignung als Gewebespender untersucht und überprüft.
Auch das Blut des potenziellen Spenders wird mit zugelassenen Nachweistests auf Krankheitserreger untersucht, die beispielsweise Aids sowie Hepatitis A, B und C verursachen können. Die für das DIZG durchgeführten Screenings übersteigen sogar die vorgesehenen Anforderungen der EU-Richtlinie 17/2006/EC. Jeder positive Befund führt unmittelbar zum Ausschluss als Spender. Bis die Ergebnisse vorliegen, verbleibt das Gewebe in Quarantäne. Erst nach Freigabe durch autorisiertes ärztliches Personal erfolgt die Weiterverarbeitung des gespendeten Gewebes zu einem humanen Transplantat.
Darüber hinaus führt das DIZG nach der Präparation/vor der Sterilisation beim gespendeten Gewebe eine Bioburden-Analyse durch. Dabei werden die gesamten vermehrungsfähigen Keime gezählt. Nur wenn die koloniebildenden Einheiten (KBE) unterhalb der definierten Grenzwerte liegen, sind die Gewebe für die weitere Verarbeitung freigegeben.
Erst dann durchlaufen die Spendergewebe einen Herstellungsprozess, der nach der mechanischen Verarbeitung einen Sterilisationsschritt beinhaltet, um mögliche Krankheitserreger zu inaktivieren. Anschließend werden die humanen Transplantate dauerhaft konserviert.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeit einer Gewebespende, wenn bei Ihnen eine Hüftoperation ansteht oder wenn Sie schwanger sind und die Geburt bevorsteht. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Spende nach dem Tod.
Haben Sie sich für eine Gewebespende entschieden, können Sie einen Organspendeausweis online ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie eine Plastikkarte bevorzugen, können Sie diese zum Beispiel hier beantragen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich kostenlos in das neue zentrale elektronische Organspende-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einzutragen. Ein Widerruf ist selbstverständlich jederzeit möglich. Ihre Entscheidung können Sie auch formlos auf einem Schriftstück festhalten.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen ans Herz legen, Ihre Angehörigen bzw. nah stehenden Personen über Ihre Wünsche bezüglich der Organ- und Gewebespende zu informieren. Für diese kann es eine Erleichterung darstellen, wenn die Wünsche der verstorbenen Person im Voraus genau besprochen wurden.
Organspender können auch Gewebespender sein, der umgekehrte Fall ist eher selten. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Organspende stets Vorrang vor der Gewebeentnahme hat. Es muss dokumentiert sein, dass die Gewebespende die Organspende nicht beeinträchtigt oder dass Letztere nicht möglich ist.
Nach der Gewebeentnahme finden umfangreiche Blutuntersuchungen statt, um das eventuell vorhandene Krankheiten auszuschließen, Erst nach Freigabe erfolgt die Weiterverarbeitung zum humanen Gewebetransplantat. Der Herstellungsprozess umfasst eine mechanische Verarbeitung, einen Sterilisationsprozess sowie eine dauerhafte Konservierung.
Nein, jede Spende erfolgt anonym. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Empfänger eines Gewebetransplantats erfährt den Namen des Spenders nicht. Auch die Angehörigen des Spenders wissen nicht, wer das gespendete Gewebe erhält.
Die Blutuntersuchungen sind erforderlich, um das Vorhandensein von Krankheitserregern, die beispielsweise Aids sowie Hepatitis A, B und C verursachen können, auszuschließen. Wird eine bisher unentdeckte Erkrankung festgestellt, kann eine weiterführende Diagnostik eingeleitet werden. Dies kommt unter Umständen Lebendspendern zugute.
Von Blut- und Gewebespenden ausgeschlossen ist in Deutschland, wer sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt mehr als ein halbes Jahr in Großbritannien und/oder Nordirland aufgehalten hat. Das gilt auch für Personen, die sich seit 1980 dort operieren ließen oder eine Bluttransfusion erhielten. Grund hierfür ist die BSE-Epidemie bei Rindern, die dort zwischen 1985 und 1992 auftrat. Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie, auch als Rinderwahn bekannt, endet tödlich und kann über die Nahrungsaufnahme die nicht behandelbare neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (nvCJD) bei Menschen verursachen.
Die Sicherheit steht stets im Vordergrund. Auf Empfehlung der obersten Bundesbehörde, des Paul-Ehrlich-Instituts für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel in Langen (Hessen), werden alle Gewebespender des DIZG auf mögliche Kontakte zu coronainfizierten Patienten bzw. auf Symptome einer Infektion geprüft.
Bereits die bisher geltenden Spenderauswahlkriterien und Maßnahmen des DIZG führen zuverlässig zu einem Ausschluss von SARS-CoV-2-Infizierten bzw. der Inaktivierung des Virus durch das validierte Peressigsäure-Inaktivierungsverfahren. Als Vorsichtsmaßnahme werden Spender mit bestätigter Infektion oder Kontakt zu Personen mit bestätigter Infektion mit SARS-CoV-2 in den letzten vier Wochen von der Gewebespende ausgeschlossen.
Bei einer Lebend-Gewebespende können ausschließlich Amnion (bei der Geburt aus der Plazenta gewonnen) sowie entnommene Hüftköpf ein Betracht. Letztere können im Rahmen einer Hüftoperation, z. B. aufgrund einer Hüftgelenkarthrose, entnommen werden.
Weichgewebe (z. B. Sehnen, Bänder) sowie Hartgewebe (z. B. Knochen) erfolgen dagegen nur postmortal. da diese im lebenden Körper noch wichtige Funktionen übernehmen.
Zunächst gilt es, eine allogene Transplantation (Spezies identisch, z. B. Mensch zu Mensch, aber unterschiedliche Personen) und eine autologe Transplantation (Spender und Empfänger identisch) zu unterscheiden.
Hauttransplantation sind vor allem für Schwerbrandverletzte überlebenswichtig. Hierfür werden dem Patienten Hautzellen von gesunden Körperarealen entnommen und in einem aufwendigen Verfahren unter höchsten Sicherheitsbedingungen vermehrt (kultiviert). Diese Zellkulturen werden dem Patienten transplantiert.
Bevor eine postmortale Gewebespende in Betracht gezogen werden kann, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Bei postmortalen Spendern muss der Tod durch zwei unabhängige Ärzte festgestellt worden sein und eine zweifelsfreie Zustimmung des Spenders vorliegen (Organ- und Gewebespendeausweis/Spenderegister, Information durch Angehörige oder nahstehende Personen, formloses Schriftstück).
Entscheidend ist zudem stets der Zustand der Gewebe. Ihre Eignung zur Transplantation muss im Einzelfall medizinisch sorgsam geprüft werden.
Anders als Organspenden können Gewebespenden auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. In der Regel ist eine Gewebespende bis zu 72 Stunden nach dem Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich. Für die muskuloskelettalen Spenden, welche das DIZG verarbeitet, beträgt das Intervall bis zu 48 Stunden.
Unabhängig davon, ob es sich um eine Lebend-Spende oder eine postmortale Spende handelt, ist gemäß der EU-Richtlinie 2006/17/EG, Anhang IV, Nr. 1.3.5. die Gewebeentnahme stets unter Wahrung der Würde des Spenders und der ärztlichen Sorgfaltspflicht durchzuführen.
Bei der postmortalen Spende ist der körperliche Zustand nach der Gewebeentnahme wieder würdevoll herzustellen, sodass eine offene Ansicht des Verstorbenen durch die Angehörigen möglich ist (§ 6 Abs. 2 TPG).
Hierfür stellt das DIZG den Entnahmeeinrichtungen hochwertige Rekonstruktionsmaterialien zur Verfügung.
Knochentransplantate dienen unter anderem als Ersatz für stark beschädigte Knochen, beispielsweise nach der Entfernung von Tumorgewebe oder infolge von Unfällen. Sie werden auch zur Auffüllung von Knochendefekten beim vollständigen Ersatz eines defekten Hüftgelenkes oder zur Behandlung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates verwendet.
Gespendete Weichgewebe wie Sehnen, Bänder und Menisken kommen beispielsweise zum Einsatz, um die Beweglichkeit erkrankter Menschen wiederherzustellen und so ihre Lebensqualität zu verbessern.
Auch im Notfall gilt: Es wird alles getan, um das Leben der erkrankten Person zu retten. Ob die Person potenziell Organe oder Gewebe spenden möchte, ist nicht von Bedeutung. Die Frage nach einer Organspende kommt erst auf, wenn der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist oder wahrscheinlich bevorsteht.
Haben Sie weitere Fragen zur Gewebespende?
Wir sind gern für Sie da.
Seit der Gründung wurden rund 850.000 Transplantate infektionsfrei abgegeben.
Seit der Gründung wurden rund 868.000 Transplantate infektionsfrei abgegeben.