Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um unsere autologen Zellkulturen an, der bereits weit vor der Transplantation beginnt. Darüber hinaus stehen wir Verbrennungskliniken bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen zur Seite.
Seit der Inkraftsetzung des Gewebegesetzes ist die Entnahme von Biopsaten zur Herstellung von Zelltransplantaten gemäß § 20b Abs. 1 oder Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Jede Klinik muss für die Entnahme und Bereitstellung von Biopsaten zur Kultivierung autologer Zellen eine eigene Erlaubnis nach § 20b Abs. 1 AMG oder eine Erlaubnis durch vertragliche Bindung mit einem Hersteller wie dem DIZG gemäß § 20b Abs. 2 AMG erlangen.
UNSER SERVICE UMFASST:
die Bereitstellung der erforderlichen QMS-Dokumentation
die Unterstützung bei der Erlangung der Erlaubnis als Entnahmeeinrichtung für die Biopsatentnahme zur Zellkultivierung
einen Informationsservice über den aktuellen Status der Zellkultivierung
UNSER KNOW-HOW FÜR SIE:
Wir verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Kultivierung autologer Zellkulturen.
Das DIZG ist ein vertrauter und bewährter Partner zahlreicher Verbrennungszentren in Deutschland.
Wir besitzen eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG.
Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon unter: