Liegt weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch eines Verstorbenen vor, ist die Entnahme nur zulässig, wenn die nächsten Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zur Spende im Aufklärungsgespräch mit dem Arzt bestätigen.
Bei postmortalen Spenden ist die Gewebeentnahme nur innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls nach Feststellung des Todes erlaubt. Dieses Zeitfenster beträgt bis zu 48 Stunden bei muskuloskelettalen Spenden (Knochen, Sehnen, Bänder, Menisken, Faszien, Haut), aus denen das DIZG humane Gewebetransplantate herstellt.
Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Körper des Verstorbenen innerhalb von sechs Stunden gekühlt wird (Entnahmeintervall ohne Kühlung: zwölf Stunden).
